Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2019: 1,020
ASVG-Werte (voraussichtlich) | |
Geringfügigkeitsgrenze monatlich |
€ 446,81 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe |
€ 670,22 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 174,00 |
monatlich | € 5.220,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 10.440,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.090,00 |
Unfallversicherungsbeitrag 2019
Laut Ministerialentwurf des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes soll per 1.1.2019 der Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 % auf 1,2 % gesenkt werden. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Stand: 29. Oktober 2018
Über uns: Suchen Sie einen verlässlichen Partner für Ihre steuerlichen Angelegenheiten? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Mauerkirchen (Bezirk Braunau). Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Erscheinungsdatum: